AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen rdspz GmbH & Co.KG

1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung

1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 3 Wochen gebunden.

1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes , spätestens mit Übersendung der Rechnung.

1.3. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

1.4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.

2. Lieferung und Lieferverzug

2.1. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.

2.2. Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.

2.4. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.

 

3. Abnahme

3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.

3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden.

3.4. Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

4.2.Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.

5. Sachmangel

5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.

5.2. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.

5.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.

5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt

5.5. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.

5.6. Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht, dass:

  • der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und dadurch zusätzliche Schäden verursacht hat oder
  • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z.B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür nicht ausdrücklich vorgesehen ist) oder
  • der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert sein kann.
  • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
  • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.

5.7. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

6.2. Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

6.3. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

 

7. Zufriedenheitsmanagement und Mitgliederbefragung über Listen360.comZur Verbesserung unseres Angebotes und zur Qualitätssicherung bedienen wir uns des Kundenbefragungstools Listen360.com des Unternehmens Listen360, Inc., 11605 Haynes Bridge Rd, Suite 150, Alpharetta, GA 30009, USA. („Listen360“).

Wir haben mit Listen360 einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen und vertrauen auf die Zuverlässigkeit und die IT- sowie Datensicherheit von Listen360, insbesondere darauf, dass Listen360 ordnungsgemäß und gesetzeskonform gem. DGSVO arbeitet. Listen360 ist unter dem US-EU-Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zertifiziert und verpflichtet sich damit die EU-Datenschutzvorgaben einzuhalten. Die Datenschutzbestimmungen von Listen360 können Sie hier einsehen:https://www.listen360.com/safe-harbor/https://www.listen360.com/privacy-policy/

Im Rahmen der Kundenbefragung und Qualitätssicherung senden wir unseren Kunden mit Hilfe von Listen360 in Abständen nach Geschäftsbesuchenbesuchen eine kurze Email mit der Bitte, freiwillig kurz auf einer Skala von 0-10 anzugeben, wie ihnen unsere Leistungen gefallen haben. Im Anschluss an die Abstimmung bitten wir um eine kurze optionale Begründung/Feedback. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich von dieser Umfrage für die Zukunft abzumelden oder sie einfach zu ignorieren. Soweit Sie an der Umfrage teilnehmen, werden die Umfrageergebnisse sowie das konkrete Feedback über Listen360 für uns ausgewertet und zusammengefasst und uns über deren Webportal zugänglich gemacht

Die im Zusammenhang mit der Kundenbefragung erhobenen Daten werden zudem auf den Servern von Listen360 in den USA gespeichert. Listen360 bereitet diese Informationen für uns auf und übermittelt diese an uns weiter, damit wir einen laufenden Überblick über die Zufriedenheit unserer Kunden und deren Feedback haben. Des Weiteren kann Listen360 nach eigenen Informationen diese Daten zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur Optimierung der organisatorischen Abläufe und des Kundenzufriedenheitsmanagments . Listen360 nutzt die Daten unserer Teilnehmer jedoch nicht, um diese selbst zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

 

8. Gerichtsstand

Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

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